Führerscheinuntersuchungen
Als Sachverständiger nach §8 des Führerscheingesetzes können in meiner Praxis die ärztlichen Untersuchungen für die Erlangung des Führerscheines durchgeführt werden.
Auch die Kontrolluntersuchungen für Gruppe 2 (alle 5, bzw 2 Jahre) finden in meiner Praxis statt.
Diese Untersuchungen sind immer am Mittwoch zwischen 15 und 16 Uhr in meiner Praxis
in Reutte, Dir. Franz Hosp Straße 15 ( vis a vis Fahrschule Gratl), ohne Terminvereinbarung möglich.
Außerhalb dieser Zeit ersuche ich um Terminvereinbarung.
Für die Untersuchung mitzubringen ist ein Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis) zum Nachweis der Identität.